| Noch keine Lösung für Administratoren an berufsbildenden Schulen |
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| Dienstag, den 31. Januar 2012 um 10:17 Uhr |
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(rb) Hannover. Die rund 130 berufsbildenden Schulen in Niedersachsen können zunächst über den 31. Januar 2012 hinaus ihre Computer und die entsprechenden Netzwerke zur Datenverarbeitung durch befristetet eingestellte DV-Administratoren oder externe Dienstleister betreuen lassen. Die Finanzierung dieser Leistungen ist aber nach wie vor ungeklärt. Das vom Kultusministerium in Aussicht gestellte „Fachkonzept“ zur Sicherstellung der DV-Administration liegt noch nicht vor. Die Übernahme dieses Bereichs in die Trägerschaft des Landes ist nicht ausgeschlossen. Derzeit wird an einer Lösung sowohl für die berufsbildenden als auch für die allgemeinbildenden Schulen gearbeitet, die auch die künftige technische Entwicklung berücksichtigen soll und von der wahrscheinlich regionale Dienstleister profitieren werden. Das geht aus der Antwort des Kultusministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Landtagsabgeordneten Ina Korter hervor. Darin verweist das Ministerium erneut auf die noch immer gültige Rechtslage des Niedersächsischen Schulgesetzes, nach der die DV-Administration grundsätzlich zu den Aufgaben der Schulträger gehört, die auch die Kosten dafür zu tragen haben, da diese Mitarbeiter in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zu ihnen stehen. Unabhängig davon hat sich das Land bisher an den Kosten der Wartung und Pflege der Computersysteme in den Schulen beteiligt. Die kommunalen Schulträger erhalten hierfür neben den Mitteln aus dem allgemeinen Finanzausgleich fünf Millionen Euro pro Jahr im Rahmen des Finanzverteilungsgesetzes, von denen ca. 1,15 Millionen Euro für die berufsbildenden Schulen vorgesehen sind. Nach deren Einschätzung stellen aber die Schulträger nicht ausreichend Mittel für eine angemessene DVAdministration der komplexen Netzwerke und Spezialanwendungen zur Verfügung. Während der Modellversuche ProReKo und PKB, die am 31. Dezember 2010 ausliefen, wurden nach Darstellung des Kultusministeriums etwa 80 Prozent der Kosten für die DV-Administration, die Mittel nach dem Finanzverteilungsgesetz mit eingerechnet, vom Land getragen, was den Landesrechnungshof auf den Plan rief. In der Folge dürfen die berufsbildenden Schulen noch bis zum 31. Januar 2012 die bisherige Praxis der DV-Administration beibehalten. Neue Arbeitsverträge durften aber nicht geschlossen werden, Verlängerungen befristeter Arbeitsverträge nicht zu einem Anspruch auf unbefristete Beschäftigung führen. Seitdem werde versucht, mit den kommunalen Spitzenverbänden eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, die aber bislang nicht erreicht werden konnte, beklagt das Kultusministerium. rundblick Jahrgang 2012/Nr. 016 24. Januar 2012
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