| Land ermöglicht Beamten wieder die Altersteilzeit |
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| Mittwoch, den 10. Februar 2010 um 18:16 Uhr |
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Hannover. Ältere
Beamte sollen demnächst wieder die Möglichkeit bekommen, ihre
Arbeitszeit zu verkürzen – sofern der Dienstherr dies für vertretbar
hält. Das sieht eine Regelung vor, die das Kabinett jetzt grundsätzlich
beschlossen hat. Anfang 2012 soll das Angebot zu wirken beginnen, es
enthält einige Lockmittel für die Beamten. Dieses neue Modell der
Altersteilzeit ist ein Entgegenkommen der Regierung an den Beamtenbund,
als eine Art Ausgleich dafür, dass das Pensionsalter schrittweise auf
67 Jahre angehoben werden soll. Gleichzeitig gibt es aber auch die
Chance, bis zum 70. Lebensjahr zu dienen, und zwar mit einem
Gehaltsaufschlag von acht Prozent.
Das Altersteilzeitmodell sieht so
aus: Beamte, die 60 Jahre oder älter sind, können einen Antrag auf
Altersteilzeit stellen. Das gilt für alle, auch für Lehrer.
Wird dieser Antrag genehmigt, so leisten sie 60 Prozent der für sie
geltenden Arbeitszeit. Das Modell ist deshalb für die Betroffenen
attraktiv, weil sie nicht nur 60, sondern 70 Prozent der Bezüge
erhalten sollen. Bei der normalen, üblichen Teilzeitarbeit für Beamte
werden 60 Prozent des Dienstes auch nur mit 60 Prozent der Bezüge
vergütet. Allerdings müssen die Beamten Abstriche von ihrer Pension
hinnehmen – die gekürzte Dienstzeit wird so verrechnet, dass sie für
diesen Zeitraum 80 Prozent der Versorgungsbezüge erhalten. Bei den
alten Teilzeitregeln wurde sogar 90 Prozent der Zeit auf die Pension
angerechnet. Und noch eine Einschränkung gibt es gegenüber früheren
Modellen der Altersteilzeit: Damals war ein „Blockmodell“ möglich. Wer
etwa sechs Jahre lang Altersteilzeit mit 50 Prozent der Arbeitsleistung
vereinbart hatte, konnte drei Jahre zu 100 Prozent Dienst leisten und
sich danach in den Ruhestand verabschieden. Dies wird jetzt nicht
angeboten – auch deshalb nicht, weil immer mehr Beamte wegen des
Mangels an Nachwuchskräften in ihrem Job gebraucht werden.
HAZ 06.02.2010
dazu auch: Altersteilzeit ab 2012 - Teilerfolg endgültig (Recht und Besoldung)
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