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Land ermöglicht Beamten wieder die Altersteilzeit PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 10. Februar 2010 um 18:16 Uhr

Hannover. Ältere Beamte sollen demnächst wieder die Möglichkeit bekommen, ihre Arbeitszeit zu verkürzen – sofern der Dienstherr dies für vertretbar hält. Das sieht eine Regelung vor, die das Kabinett jetzt grundsätzlich beschlossen hat. Anfang 2012 soll das Angebot zu wirken beginnen, es enthält einige Lockmittel für die Beamten. Dieses neue Modell der Altersteilzeit ist ein Entgegenkommen der Regierung an den Beamtenbund, als eine Art Ausgleich dafür, dass das Pensionsalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden soll. Gleichzeitig gibt es aber auch die Chance, bis zum 70. Lebensjahr zu dienen, und zwar mit einem Gehaltsaufschlag von acht Prozent.

Das Altersteilzeitmodell sieht so aus: Beamte, die 60 Jahre oder älter sind, können einen Antrag auf Altersteilzeit stellen. Das gilt für alle, auch für Lehrer. Wird dieser Antrag genehmigt, so leisten sie 60 Prozent der für sie geltenden Arbeitszeit. Das Modell ist deshalb für die Betroffenen attraktiv, weil sie nicht nur 60, sondern 70 Prozent der Bezüge erhalten sollen. Bei der normalen, üblichen Teilzeitarbeit für Beamte werden 60 Prozent des Dienstes auch nur mit 60 Prozent der Bezüge vergütet. Allerdings müssen die Beamten Abstriche von ihrer Pension hinnehmen – die gekürzte Dienstzeit wird so verrechnet, dass sie für diesen Zeitraum 80 Prozent der Versorgungsbezüge erhalten. Bei den alten Teilzeitregeln wurde sogar 90 Prozent der Zeit auf die Pension angerechnet. Und noch eine Einschränkung gibt es gegenüber früheren Modellen der Altersteilzeit: Damals war ein „Blockmodell“ möglich. Wer etwa sechs Jahre lang Altersteilzeit mit 50 Prozent der Arbeitsleistung vereinbart hatte, konnte drei Jahre zu 100 Prozent Dienst leisten und sich danach in den Ruhestand verabschieden. Dies wird jetzt nicht angeboten – auch deshalb nicht, weil immer mehr Beamte wegen des Mangels an Nachwuchskräften in ihrem Job gebraucht werden.
HAZ 06.02.2010
 
dazu auch: Altersteilzeit ab 2012 - Teilerfolg endgültig (Recht und Besoldung)
 
 
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