| Nachhilfeunterricht ist nicht Sache des Landes |
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| Donnerstag, 25 Februar 2010 | |
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(rb) Hannover. Die Landesregierung hält die individuelle Förderung von Schülern in Vorabgangs- und Abgangsklassen für eine bedeutsame bildungspolitische Aufgabe, der sie nach eigener Einschätzung mit einem stetig wachsenden Bildungsetat sowie speziellen Förderprogrammen gerecht wird. Vor diesem Hintergrund sieht sie weder die Notwendigkeit noch die Möglichkeit, individuellen Nachhilfeunterricht aus Landesmitteln zu finanzieren.
In diesem Sinne hat das Kultusministerium auf eine Anfrage des
Landtagsabgeordneten Grant Hendrik Tonne geantwortet. Der SPD-Politiker
hatte darin auf die Förderung von Nachhilfekosten in seinem
Heimat-Landkreis Nienburg verwiesen, die im Jahr 2007/2008 zu einer
Erfolgsquote – Ausbildungsstelle gefunden bzw. in Aussicht – von 60
Prozent geführt habe. Die Kosten dafür hätten zwischen 500 und 800 Euro
für sechs Monate gelegen. Der Einsatz arbeitsmarktpolitischer
Instrumente für arbeitslos gewordene Jugendliche würde schon monatlich
so viel kosten, führt der Sozialdemokrat aus. Das Kultusministerium
verweist dagegen auf das Gebot der Bildungsgerechtigkeit und
Chancengleichheit. Allein aus diesem Grunde sei die Landesregierung
gegen die Kommerzialisierung von Bildungsgütern und -dienstleistungen,
die parallel zu dem staatlich verantworteten Schulsystem entstünden.
Zudem habe sie auf die Nutzung solcher Angebote keinen Einfluss.
Nachhilfeförderung sei keine landespolitische Aufgabe, betont das
Kultusministerium. Es bestehe jedoch die Möglichkeit, bedürftige
Schüler durch den Sonderfonds „Dabei- Sein“ der Landesstiftung „Familie
in Not“ auch in der Finanzierung von Nachhilfeunterricht zu
unterstützen, heißt es.
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